Ersatzbaustoffverordnung
Worum geht es in der Ersatzbaustoffverordnung und was wir durch diese Verordnung ersetzt?
Die neue Mantelverordnung ist eine Neufassung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem wird damit auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung aktualisiert und es werden länderspezifische Regelungen wie z.B. LAGA abgelöst, womit die Probenahme auch bundesweit vereinheitlicht wird.
Das bedeutet die Mantelverordnung ist keine einzelne Regelung, sondern ein Zusammenschluss aus den vier folgenden Verordnung:
- Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Deponiverordnung (DepV)
Mit dieser Mantelverordnung werden erstmalig bundeseinheitliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt. Diese Ersatzbaustoffe beinhalten Recycling-Baustoffe wie Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen.
Für den Einbau sind technische Bauwerke wie im Tiefbau, Straßenbau, Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle betroffen.
Die Verordnung gibt für die jeweiligen Ersatzbaustoffklassen Grenzwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor und auch die Analysemethode, die durch den Hersteller im Rahmen einer Güterüberwachung zu gewährleisten ist. Für diese Grenzwerte werden angepasste Einbauweisen vorgegeben, die vom Verwender beim Einbau entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind. Damit sollen schädliche Verunreinigungen des Grundwassers ausgeschlossen werden.
Was ist das Ziel der Mantelverordnung?
Das Ziel der Mantelverordnung ist es, in ihren jeweiligen Regelungsbereichen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen.
Was ändert sich mit der Verordnung?
Die ErsatzbaustoffV wurde neu eingeführt. Komplett neu ist hier der Aspekt der Güteüberwachung, welcher in drei Stufen erfolgt
- (Erstmaliger) Eignungsnachweis EgN
- Werksseitige Produktionskontrolle WPK
- Fremdüberwachung FÜ
Andere Änderungen sind die Rechtsverbindlichkeit, die Anforderungen an die Herstellung, den Einbau der Ersatzbaustoffe sowie die Verwertung und die Überprüfungsart.
In diesen Analysenmethoden finden Änderungen statt (Geräte, Probenvorbereitung, Grenzwerte):
- Phenolindex
- Chlorphenole
- PAK
- PCB
- TOC
- Eluat Herstellung
- Metalle (As, Sb, Tl, Cr, Hg, Cd, Cu, Mo, Ni, V, Zn, B)
- PFAS
- MTBE
- Chlorbenzole, HCH, PCDD/F, DDT
- Sprengstoffverbindungen
Wen betrifft diese Verordnung?
Diese neue Verordnung betrifft insbesondere Hersteller und Nutzer von mineralischen Ersatzbaustoffen sowie Umweltlabore, die Analysen in den Bereichen Tief- oder Straßenbau, Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle durchführen.
Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Die Mantelverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. So können sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebaue.