Persistente organische Schadstoffe (POPs) sind organische Substanzen, die in der Umwelt beständig sind und sich in lebenden Organismen anreichern. POPs werden weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen und das Aarhus-Protokoll reguliert. In der EU werden diese internationalen Abkommen durch die POPs-Verordnung (EU) 2019/1021 umgesetzt. 

 

 

Dechloran Plus, UV-328 und Methoxychlor

Die Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens hat auf ihrer elften Tagung vom 1. bis 12. Mai 2023 Änderungen des Anhangs A beschlossen, um Methoxychlor, Dechloran Plus und UV-328 in den Anhang aufzunehmen.
Der Anhang der EU-POP-Verordnung wurde/wird ebenfalls durch folgende delegierte Verordnungen geändert:

 

 

 

Alle von Shimadzu Europa in der EU vertriebenen Shimadzu-Produkte entsprechen der EU-POP-Verordnung einschließlich dieser Änderungen.