EU-POPs Verordnungen
Persistente organische Schadstoffe (POPs) sind organische Substanzen, die in der Umwelt beständig sind und sich in lebenden Organismen anreichern. POPs werden weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen und das Aarhus-Protokoll reguliert. In der EU werden diese internationalen Abkommen durch die POPs-Verordnung (EU) 2019/1021 umgesetzt.
Dechloran Plus, UV-328 und Methoxychlor
Die Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens hat auf ihrer elften Tagung vom 1. bis 12. Mai 2023 Änderungen des Anhangs A beschlossen, um Methoxychlor, Dechloran Plus und UV-328 in den Anhang aufzunehmen.
Der Anhang der EU-POP-Verordnung wurde/wird ebenfalls durch folgende delegierte Verordnungen geändert:
- Methoxychlor: Delegierte Verordnung (EU) 2024/2570 der Kommission vom 22. Juli 2024
- Dechloran Plus: Annahme durch die Kommission
- Persistenter organischer Schadstoff – Dechloran Plus
- UV-328: Delegierte Verordnung (EU) 2025/843 der Kommission vom 5. Mai 2025
- Delegierte Verordnung - EU - 2025/843 - DE - EUR-Lex
Alle von Shimadzu Europa in der EU vertriebenen Shimadzu-Produkte entsprechen der EU-POP-Verordnung einschließlich dieser Änderungen.