Verpackungsrichtlinie
Die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/852) legt die EU-Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle fest. Ziel ist es, die Umweltqualität zu verbessern, indem die Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt verhindert und verringert werden. Diese Richtlinie wird in nationales Recht umgesetzt und in jedem EU-Mitgliedstaat angewendet.
Die regionalen Shimadzu-Niederlassungen in der EU erfüllen ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß der nationalen Umsetzung der Verpackungsrichtlinie. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zur Umweltkennzeichnung von Verpackungen und trennen Sie die Verpackungen entsprechend.
Länderspezifische Informationen
Identifikationscode
Der Identifikationscode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG
EUR-Lex - 31997D0129 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Analytik
Außenverpackung | Innenverpackung | Polstermaterial | Fixierungsmaterial | Verpackung für Bedienungsanleitungen | Band | Klebebänder | Holzpalette |
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Medizin
Außenverpackung | Innenverpackung | Polstermaterial | Fixierungsmaterial | Band | Klebebänder | Holzpalette |
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Gerät
Außenverpackung | Innenverpackung | Polstermaterial | Fixierungsmaterial | Verpackung für Bedienungsanleitungen | Band | Klebebänder | Holzpalette |
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Beispiele