RoHS-Richtlinie
Die RoHS-Richtlinie 2002/95/EG wurde erstmals 2006 in der EU angewendet und beschränkte die Verwendung von sechs Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE).
Mit der Einführung der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wurde der Anwendungsbereich auf Medizinprodukte (Kategorie 8) sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kategorie 9) ausgeweitet. Produkte von Shimadzu gehören zu diesen Kategorien 8 und 9. Zudem ist die Einhaltung der RoHS-Richtlinie seitdem eine zwingende Voraussetzung für die Anbringung der CE-Kennzeichnung an den betreffenden Geräten. Daher muss die RoHS-Konformität in der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden.
Mit der delegierten Änderungsrichtlinie (EU) 2015/863 wurden vier weitere Stoffe zusätzlich beschränkt. Die aktuell beschränkten Stoffe und die maximal zulässigen Konzentrationswerte nach Gewicht in homogenen Materialien sind:
- Blei (0,1 %)
- Quecksilber (0,1 %)
- Cadmium (0,01 %)
- Hexavalentes Chrom (0,1 %)
- Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %)
- Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)
- Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
- Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)
Für einige Anwendungen gelten Ausnahmen von den Beschränkungen. Shimadzu nutzt einige der in Anhang III und Anhang IV der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU aufgeführten Ausnahmen, sofern eine Substitution nicht möglich ist.
Alle Produkte, die die Shimadzu Corporation ab dem 22. Juli 2021 auf dem EU-Markt bereitstellt, entsprechen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und der delegierten Richtlinie (EU) 2015/863.