Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte
Die Shimadzu-Gruppe hat die Achtung der Rechte des Einzelnen und das Verbot von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Sprache, Nationalität, Religion, körperlicher Beeinträchtigung, Überzeugungen oder aus anderen Gründen als Verhaltensprinzipien im Corporate Code of Ethics verankert. Darüber hinaus haben wir Verhaltensrichtlinien in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und die Vielfalt der Mitarbeitenden etabliert und fördern aktiv die Schaffung von Arbeitsplätzen, die die Menschenrechte aller Beschäftigten respektieren und die Vielfalt, wie Unterschiede in Persönlichkeit und Individualität, wertschätzen. Menschenrechte sind zudem ein zentrales Thema in der Shimadzu CSR-Charta, die als grundlegende Richtlinie die Einhaltung internationaler Normen, Gesetze und Vorschriften festlegt, wie z. B. die Achtung der Rechte des Einzelnen, die Abschaffung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie das Verbot von Diskriminierung.
Auf dieser Grundlage wurde ein Handbuch zu Unternehmensethik und Verhaltenskodex erstellt, ein internes Schulungsprogramm auf Basis von E-Learning eingeführt und eine Anlaufstelle für Belästigungsfälle eingerichtet. Darüber hinaus führen wir Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Achtung der Menschenrechte durch, wie z. B. die Verteilung einer Broschüre zum Thema Menschenrechte an neue Führungskräfte sowie Schulungen zu Belästigung für Führungskräfte und Mitarbeitende, die als Ansprechpersonen für Meldungen fungieren. Wir befragen zudem regelmäßig Lieferanten im In- und Ausland, um mögliche Menschenrechtsverletzungen in deren Geschäftspraktiken zu überprüfen.
Erklärung zum „Modern Slavery Act“
Der „UK Modern Slavery Act 2015“, der im Oktober 2015 verabschiedet wurde, verpflichtet uns als Unternehmen, jährlich eine Erklärung zu Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel zu verfassen und zu veröffentlichen. Die Shimadzu Europa GmbH unterstützt dieses Gesetz und versichert, alle Formen von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit abzulehnen.
Der „UK Modern Slavery Act 2015“ ist ein Gesetz, das mit unserem eigenen „Code of Ethics“ im Einklang steht. Er verpflichtet uns, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, wie z. B. das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ oder das „Mindestlohngesetz“.
Im vergangenen Geschäftsjahr 2022/2023 wurden folgende Maßnahmen umgesetzt, um die ethischen und moralischen Werte im Unternehmen zu vermitteln und deren Einhaltung sicherzustellen:
- Weitergabe des Verhaltenskodex an neue Mitarbeitende (m/w/d) und Sensibilisierung vor bzw. zum Arbeitsbeginn.
- Umsetzung globaler Richtlinien zur Überwachung der Einhaltung von Ethik-, Compliance- und Risikomanagement-Regeln.
- Kontinuierliche Durchführung interner Schulungen für alle Mitarbeitenden (m/w/d) per E-Learning, einschließlich des Themas „Verhaltenskodex“.
- Ständige Information und Zugriff auf den „Code of Ethics“ durch (elektronische) Veröffentlichung.
- Überprüfung der Einhaltung des „Code of Ethics“ durch regelmäßige Sitzungen des Ethik-Ausschusses.
- Regelmäßige Information der Mitarbeitenden (m/w/d) über aktualisierte und neue Arbeitsschutzgesetze.
- Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung des „Mindestlohngesetzes“.
- Einhaltung und regelmäßige Überprüfung der Corona-Arbeitsschutzverordnungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Lieferantenbefragung und Bewertung der Einhaltung des „Modern Slavery Act“ bei den Top 80 Lieferanten (Analytik/Medizin).
Shimadzu Europa GmbH