Lösungsmittelrückstände in Cannabisprodukten

HS-20

Aufgrund der zunehmenden Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke wird auch eine breite Palette von Cannabisprodukten populär. Cannabisextrakte oder -konzentrate wie Öle, Wachse, Tinkturen, Flüssigkeiten, Esswaren oder Pillen sind bereits erhältlich. Bei der Herstellung dieser Cannabisprodukte wurden verschiedene Lösungsmittel (flüchtige organische Verbindungen) verwendet. Geringe Mengen dieser Lösungsmittel können in den Produkten verbleiben und werden gemeinhin als Lösungsmittelrückstände bezeichnet. Diese Restlösungsmittel werden nach ihrem Risiko für die menschliche Gesundheit eingestuft. Zur quantitativen Bestimmung der Restlösungsmittel (Klasse 1 und 2) nach USP <467> wird in der Regel eine Headspace-Probenahme mit anschließender GC-FID-Analyse durchgeführt.

Neben dem GC-FID wird für diesen Zweck zunehmend das GC-MS eingesetzt. Der Vorteil des Einsatzes von GC-MS ist die Identifizierung unbekannter Peaks (Verunreinigungen), die bei solchen Tests festgestellt werden. Außerdem kann die Methode für die quantitative Bestimmung leicht modifiziert werden.